Ein akkreditiertes Personenzertifizierungsprogramm nach ÖNORM EN ISO/IEC 17024 auf Basis der SCC Dokumente A17 bzw. A18Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17024

Mitarbeiter:innen und Führungskräfte von Kontraktoren (Technische Dienstleister und/oder Personaldienstleister) müssen innerhalb des Zertifizierungssystems SCC (Safety Certificate Contractors) den Nachweis über die Teilnahme an der SGU- (Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz) Schulung erbringen und eine Prüfung bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle ablegen. Damit wird sichergestellt, dass die Zertifikate international anerkannt werden und Kontraktoren international ihre Leistungen anbieten können.

Zielgruppe sind Operativ tätige Mitarbeiter:innen von Kontraktoren, die direkt an der Leistungserbringung beteiligt sind, z.B.: Arbeiter:innen, Facharbeiter:innen, Monteure, Leasingmitarbeiter:innen usw.

Kontraktoren sind Fremdfirmen, die auf dem Areal eines Kunden tätig sind und technische Dienstleistungen erbringen. Darunter fallen z.B. Baufirmen, Wartungs-, Montage-, Installationsfirmen sowie Reinigungs-, Transport- und Entsorgungsunternehmen. Speditionen fallen nicht darunter.

Zertifikat SCC - Operativ tätige Mitarbeiter:innen

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "SGU-Zertifikat Operativ tätige:r Mitarbeiter:in" nach SCC Dokument A17 bzw. A18, dass die Inhaberin / der Inhaber kompetent sind in gefährlichen Arbeitsumgebungen sicher zu arbeiten. 

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • durch einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht hat und diese
  • durch laufende Weiterbildung im Kompetenzbereich während der Geltungsdauer des Zertifikates (5 Jahre) aufrecht erhält.

Akkreditierte Zertifizierungsstellen für "SGU-Zertifikat Operativ tätiger Mitarbeiter (SCC)" unterliegen international gültigen Verfahrensregeln und werden vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) ermächtigt und regelmäßig überwacht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zur/zum SGU-Zertifikat Operativ tätige:r Mitarbeiter:in (SCC) wenn Sie:

Variante A (ohne Berufsausbildung)

  • entweder das WIFI-Schulungsprogramm SGU (24 LE) oder eine vergleichbare Ausbildung (24 LE) absolviert haben
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung "SGU-Zertifikat Operativ tätige:r Mitarbeiter:in (SCC)" bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B (mit Berufsausbildung)

  • oder das WIFI-Schulungsprogramm SGU (16 LE) oder eine vergleichbare Ausbildung (mind. 16 LE) absolviert haben
  • und über eine abgeschlosssene Berufsausbildung gem. BAG bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung verfügen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung "SGU-Zertifikat Operativ tätige:r Mitarbeiter:in (SCC)" bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr SGU-Zertifikat Operativ tätige:r Mitarbeiter:in (SCC)" gerne um weitere 5 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und einschlägige Unterweisungen nach § 14 ASchG 3) nachweisen können
  • und eine Kopie Ihres zu verlängernden Zertifikats vorlegen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Prüfung im vollen Umfang der Erstzertifizierung bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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Aufgaben in Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz nach SGU-SCC erfüllen. Mit international akkreditierem WIFI-Zertifikat Safety Contractor Certificate (SCC) Das Zertifizierungssystem SCC (Safety Certificate Contractors) wurde speziel...
Aufgaben in Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz nach SGU-SCC erfüllen. Mit international akkreditierem WIFI-Zertifikat Safety Contractor Certificate (SCC) Das Zertifizierungssystem SCC (Safety Certificate Contractors) wurde speziel...
Sie lernen Aufgaben im Bereich Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und Umweltschutz laut SCC zu erfüllen. Zum Kursende legen Sie im WIFI die Prüfung ab, wie sie vom Safety Contractor Certificate (SCC) gefordert wird. Die Prüfung ist akkreditiert durch...