Ein akkreditiertes Personenzertifizierungsprogramm nach ÖNORM EN ISO/IEC 17024Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat "Qualitätsbeauftragte:r (QB)" wurde für Mitarbeiter:innen aller Unternehmensgrößen und Branchen entwickelt.

Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aus Produktion, Dienstleistung und Verwaltung, die vor der Aufgabe stehen, ein Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001 im Unternehmen einzuführen und aufrecht zu erhalten.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem akkreditierten Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Das Zertifikat wird an der FH Oberösterreich Campus Linz im Bachelor Studium "Public Management" angerechnet.

Die Zertifizierungsstelle des WIFI Österreich ist durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) als Personenzertifizierungsstelle für die Ausstellung von Zertifikaten "Qualitätsbeauftragten" akkreditiert.

Zertifikat QB

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Qualitätsbeauftragte:r" dass die Inhaberin/der Inhaber Expertin/Experte im Bereich des Qualitätsmanagements ist und selbständig ein Qualitätsmanagement System aufbauen und betreiben kann bzw. in größeren Unternehmen gemeinsam mit einem Qualitätsmanager/einer Qualitätsmanagerin eigenverantwortlich Teilbereiche eines Quaitätsmanagementsystems führen kann. Bei der Prüfung wird einerseits gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse von Kleinen und Mittleren Unternehmen eingegangen und andererseits die Besonderheiten bei größeren Unternehmen abgefragt.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum QB wenn Sie:

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm QB oder eine vergleichbare Ausbildung (9 Tage) absolviert haben
  • und eine abgeschlossene BHS- oder BMS-Ausbildung mit zumindest 6 Monaten einschlägiger Berufserfahrung haben
  • oder eine abgeschlossene Schul- oder Berufs-Ausbildung mit zumindest 12 Monaten Berufserfahrung haben
  • oder über zumindest 4 Jahre Berufserfahrung mit zumindest 6 Monate einschlägiger Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung QB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
  • und mit jeweils mind. 1/2 Jahr Qualitätsbezogener Tätigkeit 

Variante B

  • uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
  • und Sie über zumindest 2 Jahre praktische Erfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung QB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr QB-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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