Ein akkreditiertes Personenzertifizierungsprogramm nach ÖNORM EN ISO/IEC 17024Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat zum "Senior Process Manager:in (SPcM)" wurde speziell für Process Manager:innen mit mehrjähriger Tätigkeit im Bereich des Processmanagements und großer Erfahrung in der Prozessgestaltung, Einführung und Prozessoptimierung geschaffen.

Zielgruppe sind vorallem Processmanager:innen die aufgrund Ihrer Erfahrung in den Status der Seniorität und Führung von Prozessmanagern aufrücken.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem akkreditierten Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Die Zertifizierungsstelle des WIFI Österreich ist durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) als Personenzertifizierungsstelle für die Ausstellung von Zertifikaten "Senior Process Manager (SPcM)" akkreditiert.

Zertifikat SPcM

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Senior Process Manager:in (SPcM)" dass die Inhaberin / der Inhaber Prozessteams führen und leiten kann. Ihre Kompetenz liegt speziell darin Prozesse zu analysieren und je nach Prozessreifegrad zu optimieren bzw. Widerstände bei der Einführung von neuen Prozessen bereits bei der Gestaltung zu minimieren. 

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Prozessmanagements auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Das Zertifizierungsprogramm (Qualifizierung und Prüfung) wurde in enger Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Prozessmanagement (GP) entwickelt.

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Zugangsvoraussetzungen

Wir zertifizieren Sie gerne zum SPcM wenn Sie:

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm "Senior Process Manager:in (SPcM)" oder eine vergleichbare Ausbildung (9 Tage) absolviert haben
  • und über zumindest 12 Monate Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung SPcM bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • eine andere Ausbildung im Prozessmanagement absolviert haben 
  • und über zumindest 2 Jahre Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung SPcM bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante C 

  • einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
  • und über zumindest 4 Jahre Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung SPcM bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:  

Wir verlängern Ihr SPcM-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis/Auditpraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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