Zertifizierung nach ONR 43002-2

Die Anforderungen an den Immobilienverwalter, als Auftragnehmer zwischen Abgeber und dem Interessenten einer Immobilie, werden seitens der Gesetzgebung und Rechtssprechung immer anspruchsvoller, sodass eine entsprechend kompetente Qualifizierung der Mitarbeiter in der Immobilienbranche wesentlich zur Professionalisierung beiträgt.

Standards für die Tätigkeit und Qualifikation von Mitarbeitern von Immobilienverwaltern wurden durch die Schaffung von ON-Regeln gesetzt.

  • Qualifikationsstufe 1: Immobilienverwalter - Assistent:in (nach ONR 43002-1)
  • Qualifikationsstufe 2: Immobilienverwalter - Referent:in (nach ONR 43002-2)

Die Ausstellung der Immobiliencard für Mitarbeiter von Immobilienmaklern und -verwaltern ist an eine der nachstehend angeführten Zertifizierungen gebunden.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

  • Zertifikat Immobilienverwalter-Assistent:in (Kopie)
  • und mind. 1 Jahr Praxis in der Immobilienverwaltung
  • und WIFI-Ausbildung zum/zur Immobilienverwalter-Referent:in (120 LE)

oder einen Nachweis einer vergleichbaren Ausbildung in der Immobilienverwaltung.
Weiter Zugänge finden Sie unter den Formularen im Antrag.

Rezertifizierung:

  • Nachweis der einschlägigen Berufspraxis (Formular "Nachweis Berufspraxis")
  • und Nachweis der einschlägigen Weiterbildung (Refreshing) mindestens 32 Stunden

Das Zertifikat IMVR kann entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen (IMVR) um weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn bei fristgerechter Antragstellung (spätestens 2 Monate vor Ablauf und 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit)

  • ein schriftlicher Antrag (IMVR)
  • mit Nachweis der aufrechten Berufspraxis (und gegebenenfalls Auditpraxis) und
  • Nachweis der Weiterbildung (mindestens 32 Stunden)

gestellt wird und die

  • Rezertifizierungsprüfung erfolgreich absolviert wird.

Bei Fristversäumnis ist eine Rezertifizierung nicht mehr möglich. Die Zertifizierungsprüfung muss zur Gänze neuerlich abgelegt werden.

Zertifizierung

Die Zertifizierung erfolgt auf Antrag des Zertifikatswerbers durch die WIFI-Zertifizierungsstelle wenn:

  • wenn alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind
  • und die Zertifizierungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde.

Das nach ON EN ISO/IEC 17024 international anerkannte WIFI-Zertifikat "Immobilienverwalter - Referent:in" weist den Inhaber/die Inhaberin als Experten für Immobilienverwaltung aus, der/die seine/ihre Qualifikationen:

  • durch einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht hat und diese
  • durch laufende Weiterbildung auf dem Gebiet der Immobilienverwaltung während der Geltungsdauer des Zertifikates (5 Jahre) aufrecht erhält.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

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