Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat "Energieeffizienzbeauftragte:r (EEB)" wurde speziell für Mitarbeiter:innen die ein Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001 im Betrieb einführen sollen.

Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aus Produktion, Dienstleistung und Verwaltung unabhängig von der Unternehmensgröße.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

HINWEIS:

Gemäß Energieeffizienzgesetz und der Systematik der Österreichischen Energieagentur für den Qualifikationsnachweis von Energieauditor:innen wird die Ausbildung zum Energieeffizienzbeauftragten je Bereich (Gebäude: 3 Punkte, Prozesse: 5 Punkte, Transport: 2 Punkte) anerkannt.

Zertifikat EEB

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Energieeffizienzbeauftragte:r (EEB)", dass die Inhaberin Energiemanagement-Expertin bzw. der Inhaber Energiemanagement-Experte ist. 

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Eneregiemanagements auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum EEB, wenn Sie:

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm zur/zum "Energieeffizienzbeauftragten" oder eine vergleichbare Ausbildung (4 Tage) absolviert haben
  • und eine abgeschlossene Schul- oder Berufs-Ausbildung mit zumindest 12 Monaten Berufserfahrung haben (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • oder über zumindest 4 Jahre Berufserfahrung mit zumindest 6 Monate einschlägiger Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • oder eine BHS/BMS abgeschlossen haben mit zumindest 6 Monaten einschlägiger Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung EEB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
  • und Sie über zumindest 2 Jahre einschlägiger Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung EEB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr EEB-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und eine Kopie Ihres zu verlängernden Zertifikats vorlegen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen") 

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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17.01.2025 - 25.01.2025
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