Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat  "Systembeauftragte:r für integrierte Managementsysteme (SBIMS)" wurde für Mitarbeiter:innen aller Unternehmensgrößen und Branchen entwickelt.

Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen und Führungskräfte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mehrere Managementsysteme parallel (z.B. neben einem Qualitätsmanagementsystem auch ein Umwelt-,  Energie- und/oder Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem) im Betrieb aufrechterhalten oder optimieren wollen.

Zertifikat SBIMS

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Systembeauftragte:r für integrierte Managementsysteme", dass die Inhaberin/der Inhaber Expertin/Experte für die Aufrechterhaltung unterschiedlicher parallel laufender Managementsysteme ist. In größeren Unternehmen können Sie gemeinsam mit einem Qualitätsmanager eigenverantwortlich Teilbereiche von integrierten Managementsystemen führen.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung wird mit einem Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten damit einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum SBIMS wenn Sie:

Variante A

  • uns zwei der genannten WIFI-Zertifikate ("Qualitätsbeauftragte:r", "Arbeitssicherheits- & Gesundheitsschutzbeauftragte:r", "Umweltmanagementbeauftragte:r", Energieeffizienzbeauftrage:r") oder vergleichbare Zertifikate vorlegen
  • und eine abgeschlossene BHS- oder BMS-Ausbildung mit zumindest 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung haben
  • oder über zumindest 4 Jahre Berufserfahrung mit zumindest 12 Monate einschlägiger Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

Variante B

  • Einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen
  • und zumindest 10 Jahre praktische Erfahrung vorlegen können

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr SBIMS-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • mind. 2 gültige Zertifikate (QB oder SPcM oder IFS oder das WIFI Zertifikat ASGSB oder UMB oder EEB) vorlegen können
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.