Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat "Anlagentechniker:in (AT)" wurde speziell für Personen im Tätigkeitsbereich der Anlagentechnik, Anlagenbetreuung, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung von automatisierten Industrieanlagen und großer Erfahrung in der Steuerung, Einführung und Prozessoptimierung geschaffen.

Zielgruppe sind vor allem Mitarbeiter:innen von Industriebetrieben mit automatisierten Produktions- und Fertigungsstraßen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Zertifikat AT

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Anlagentechniker:in (AT)", dass die Inhaberin / der Inhaber automatisierte Industrieanlagen mit den verschiedensten Steuerungs- und Bussystemen in Betrieb nehmen, Warten und Instandhalten sowie betreuen kann. Ihre Kompetenz liegt speziell darin auftretende Fehler zu analysieren und je nach Anlage zu beheben und die Prozesse zu optimieren. 

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Anlagentechnik auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum AT wenn Sie:

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm "Anlagen- und Instandhaltungstechnik" oder eine vergleichbare Ausbildung (9 Tage) absolviert haben
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung AT bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
  • und Sie über zumindest 2 Jahre praktische Erfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung AT bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr AT-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und eine Kopie Ihres zu verlängernden Zertifikats vorlegen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen") 

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.