Ein akkreditiertes Personenzertifizierungsprogramm nach ÖNORM EN ISO/IEC 17024Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat "Qualitätsassistent:in (QAss)" wurde für Mitarbeiter:innen aller Unternehmensgrößen und Branchen entwickelt.

Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen aus Produktion, Dienstleistung und Verwaltung, die Qualitätsmanager:innen, Qualitätsbeauftragte, interne- und externe Auditor:innen bei der Aufrechterhaltung von Qualitätsmanagementsystemen gemäß ISO 9001 unterstützen sollen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem akkreditierten Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Die Zertifizierungsstelle des WIFI Österreich ist durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) als Personenzertifizierungsstelle für die Ausstellung von Zertifikaten "Qualitäts Assistent" akkreditiert.

Zertifikat QAss

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Qualitätsassistent:in (QAss)", dass die Inhaberin/der Inhaber einfache qualitätsbezogene Tätigkeiten selbstständig oder umfangreichere Tätigkeiten unter Aufsicht durchführen können und Qualitätsmanager:innen, Qualitätsbeauftragte und Interne- wie Externe Auditor:innen bei deren Tätigkeiten kompetent unterstützen. In der Prüfung wird einerseits gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse von Kleinen und Mittleren Unternehmen eingegangen und andererseits die Besonderheiten bei größeren Unternehmen abgefragt.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum QAss wenn Sie:

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm Qualitätsassistent:in (QAss) oder eine vergleichbare Ausbildung (4 Tage) absolviert haben
  • und Sie eine abgeschlossene BHS- oder BMS-Ausbildung haben
  • oder Sie eine abgeschlossene Schul- oder Berufs-Ausbildung und zumindest 2 Monate Berufserfahrung haben 
  • oder über mindestens 24 Monate Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie im Rahmen der Ausbildung zumindest 1 Qualitätsaudit bzw. unter Aufsicht 1 Probeaudit mitgemacht haben
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung QAss bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
  • und Sie über mindestens 12 Monate einschlägige Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung QAss bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr QAss-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis/Auditpraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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