Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024
Das Zertifikat "Six Sigma Green Belt (GBELT)" wurde für Mitarbeiter:innen mittlerer und größerer Unternehmen in der Produktion entwickelt. Die spezifischen Bedürfnisse dieser Unternehmen werden gezielt angesprochen.
Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aus der Produktion die vor der Aufgabe stehen, Optimierungs- und Verbesserungsprojekte zu übernehmen, um den vereinbarten Nutzen eines Six Sigma-Projekts für die Organisation zu realisieren.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem WIFI-Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.
Zertifikat GBELT
Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Six Sigma Green Belt (GBELT)" dass die Inhaberin / der Inhaber in Anlehnung an die Kompetenzprofile der ISO/IEC 13053 (Teil 1 und 2) SIX-Sigma-Projekte planen, vorbereiten, einführen und je nach Prozessreifegrad optimieren kann.
Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:
- einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
- und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Prozessmanagements auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.
Zugangsvoraussetzungen
Wir zertifizieren Sie gerne zum GBELT wenn Sie:
Variante A
- und entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm "Six Sigma GreenBelt (GBELT)" oder eine vergleichbare Ausbildung (80 LE) absolviert haben
- und eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung mit zumindest 12 Monaten Berufserfahrung davon zumindest 6 Monaten einschlägiger Berufserfahrung haben
- oder über zumindest 4 Jahre Berufserfahrung davon zumindest 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung GBELT bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Variante B
- uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
- und über zumindest 2 Jahre einschlägige Erfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung GBELT bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Rezertifizierung:
Wir verlängern Ihr GBELT-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:
- über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen").
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.
ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.
Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.