Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat zum "Home Stager Professional (HSP)“ wurde für Selbständige wie auch für Mitarbeiter im Bereich Home Staging und für die Immobilienbranche entwickelt. 

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach den Kriterien der EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben. 

Das Zertifikat HSP

Die WIFI Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt mit dem Zertifikat " Home Stager Professional (HSP)“, dass der Inhaber/die Inhaberin in der Lage ist das Potential einer Immobilie zu erkennen, deren Bestand aufzunehmen und alle nötigen Maßnahmen zu definieren (Reparaturen,…).
Weiters wird der Nachweis erbracht, dass der Inhaber/die Inhaberin, Grundkenntnisse über die erforderliche Koordination der Aufbereitungs- oder Renovierungsmaßnahmen zwischen den Professionisten besitzt um eine Immobilie mit dem Einsatz von Möbeln und Accessoires verkaufsfördernd aufzubereiten. 

Zertifikatshalter haben durch das Zertifikat: 

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht 
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des HSP auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht. 

Dieses Programm wird in Kooperation mit dem Deutschen Ausbildungszentrums für Home Staging (DAHS) durchgeführt.

DAHS_Logo

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum HSP wenn Sie:

Variante A

  • eine einschlägige Ausbildung (30 LE) absolviert haben

Variante B

  • einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen und zumindest 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorlegen können.

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr HSP-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie über:

  • einen Nachweis einer einschlägigen Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE Refreshing)
  • und einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.