Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat "Zertifizierte:r Supervisor:in in Museen und anderen Kultureinrichtungen (ZSMK)" wurde für Mitarbeiter:innen in Museen und anderen Kultureinrichtungen entwickelt. 

Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen in Museen und anderen Kultureinrichtungen, welche in Sicherheitsbelangen eine Führungsrolle übernehmen sollen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach dem Standard der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben. 

Zertifikat ZSMK 

Die WIFI Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt mit dem Zertifikat "Zertifizierte:r Supervisor:in in Museen und anderen Kultureinrichtungen", dass der Inhaber/die Inhaberin die im Qualifizierungsprogramm Zertifizierte:r Supervisor:in in Museen und anderen Kultureinrichtungen" gestellten Anforderungen und Kompetenzen erfüllt. Als Zertifizierte:r Supervisor:in in Museen und anderen Kultureinrichtungen kennt er/sie die relevanten Rechtsvorschriften und kann Sicherheitsprobleme lösen und präventiv dagegen wirken. Er/Sie besitzt die Kompetenz, maßgeblich zur Sicherheitsleistung einer kulturellen Organisation, mit Fokus auf den Schutz von Personen und von Eigentum, beizutragen. Darüber hinaus ist er/ sie in der Lage in Notfällen angemessene Handlungen, wie die Koordination von Evakuierungsmaßnahmen und zur physischen Sicherheit zu setzen, effektiv zu kommunizieren und klare Berichte zu erstellen. Weiters ist er/ sie befähigt eine Führungsrolle innerhalb des Sicherheitsteams einzunehmen.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat: 

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht

  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Sicherheit in Organisationen auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht. 

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum/zur ZSMK wenn Sie:

Variante A

  • das Ausbildungsprogramm " Zertifizierte:r Supervisor:in in Museen und anderen Kultureinrichtungen“ oder eine vergleichbare Ausbildung (min. 16 LE) absolviert haben oder eine mindestens siebenjährige einschlägige Tätigkeit nachweisen
  • und einen einwandfreien Leumund (Strafregisterbescheinigung) haben 
  • und das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • und ausreichende Deutschkenntnisse besitzen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen") 
  • und Sie die Zertifikatsprüfung ZSMK bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf"). 

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr ZSMK-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formular "Nachweis Berufspraxis") 
  • und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE Refreshing)
  • und einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.