Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024
Das Zertifikat zur "Qualifizierten Führungskraft (QFK)" wurde für Mitarbeiter:innen aller Unternehmensgrößen und Branchen entwickelt.
Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aus Produktion, Dienstleistung und Verwaltung, die vor der Aufgabe stehen, Führungsaufgaben zu übernehmen und Mitarbeiter erfolgreich zu leiten, Ziele zu definieren und effektiv zu kommunizieren.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem WIFI-Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.
Zertifikat QFK
Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Qualifizierte Führungskraft" dass die Inhaberin/der Inhaber als Führungskraft soweit kompetent ist, die Prinzipien, Methoden und Verfahren der Mitarbeiterführung anzuwenden, Mitarbeiter erfolgreich zu leiten, Ziele zu definieren und effektiv zu kommunizieren.
Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:
- einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
- und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Führungskompetenz auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.
Zugangsvoraussetzungen
Erstzertifizierung:
Wir zertifizieren Sie gerne zur QFK wenn Sie:
Variante A
- entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm "Führungskompetenz Training" oder eine vergleichbare Ausbildung (80 LE) absolviert haben
- oder eine andere Ausbildung in der Mitarbeiterführung mit zumindest 3 Jahren Berufserfahrung haben
- und eine abgeschlossene Uni- oder FH-Ausbildung mit zumindest 2 Jahren Berufserfahrung haben
- oder eine abgeschlossene BMS- oder BHS-Ausbildung mit zumindest 2 Jahren Berufserfahrung haben (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung QFK bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Variante B
- uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
- und über zumindest 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung QFK bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Rezertifizierung:
Wir verlängern Ihr QFK-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:
- über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (2 Tage Refreshing)
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.
ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.
Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.