Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024stempel WIFI.jpg

Das Zertifikat "Zertifizierter/e Werbefachmann/-frau (ZWF)" wurde für Mitarbeiter aller Unternehmensgrößen der Werbebranche entwickelt.

Die Werbebranche ist ständig in Bewegung. Das erfordert sowohl von Neueinsteigerinnen und Neueinsteigern als auch von Profis eine permanente fachliche Weiterbildung im Bereich der Marktkommunikation, einschließlich Public Relations,Controlling und der neuen Medien. Die Kandidaten weisen umfassendes Wissen im gesamten Bereich der Marktkommunikation, einschließlich PR, Marketing, Controlling, betrieblichem Rechnungswesen, Rechtsgrundlagen und neue Medien mit der Zertifizierungsprüfung nach.

Die erfolgreiche Absolvierung der Zertifizierung  wird mit einem Personenzertifikat gemäß den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung (Achtung: derzeit kein Angebot!)

Wir zertifizieren Sie gerne zur/zum "Zertifizierten Werbefachmann/-frau" wenn Sie:                         

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm "ZWF" oder eine vergleichbare Ausbildung (255 Tage) absolviert haben
  • und über eine abgeschlossene Schul/Berufsausbildung, 
  • oder über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung verfügen,
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung ZWF bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • oder einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
  • und Sie über zumindest 5 Jahre praktische Erfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung ZWF bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr ZWF-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.