Zertifizierung: IFS-Food Manager:in Zertifizierung: IFS-Food Manager:in

Zertifizierung: IFS-Food Manager:in

Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM ENISO/IEC 17024

Lebensmittelherstellende und -verarbeitende Unternehmen müssen nicht zuletzt durch die Globalisierung der Märkte hohe Qualitätsansprüche erfüllen.

Zielgruppe sind Unternehmer, leitende Mitarbeiter:innen, Führungskräfte, Experten und Mitarbeiter:innen aus dem Bereich Qualitätssicherung von Lebensmittelherstellungs- und Verarbeitungsbetrieben.

Als „IFS-Food Manager:in“ sind Sie in der Lage, diese Anforderungen umzusetzen, indem Sie...

  • die Produktionsprozesse im Unternehmen nach den IFS-Anforderungen ausrichten,
  • ein funktionierendes Qualitätsmanagement erfolgreich einführen und umsetzen,
  • als kompetente:r Eperte:in für alle Qualitäts- und Hygieneanforderungen tätig und
  • Ansprechpartner/in in allen Audits sind.

Weitere Informationen finden Sie im Folder.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Zertifikat IFS-M

Das Zertifikat "International Featured Standards-Food - IFS-Food Manager:in (IFSM)" wurde nach den Anforderungen des IFS-Standards für die spezifischen Bedürfnisse von Lebensmittelherstellungs- und Verarbeitungsbetrieben in Kooperation mit dem Handelsverband Deutschland (hde) und dem Bundesgremium des Lebensmittelhandels der Wirtschaftskammer Österreich entwickelt.

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Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "International Featured Standards-Food", dass die Inhaberin/der Inhaber Expertin bzw. Expertefür die Qualitätssicherung in der Lebensmittelherstellung und Verarbeitung ist. 

Zertifikatshalter haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Eneregiemanagements auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.
  • gemäß der Empfehlung des EU-Rats vom Juni 2022 für die Mitgliedsstaaten über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit für dieses Zertifizierungsprogramm 15 ECTS verliehen bekommen.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum/zur IFS-Food Manager:in, wenn Sie:

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:
 
Variante A:

  • entweder das WIFI-Ausbildungsprogramm "IFS-Food Manager:in" oder eine vergleichbare Ausbildung (88 LE) absolviert haben
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung "IFS-Food Manager:in" bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B:

  • Einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen können
  • und Sie über zumindest 2 Jahre einschlägiger Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung "IFS-Food Manager:in" bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr "IFS-Food Manager:in" Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und eine Kopie Ihres zu verlängernden Zertifikats vorlegen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen") 
  • und Sie die erforderliche Rezertifizierungsprüfung positiv abgelegt haben. 

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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