Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024


Das Zertifikat "Zertifizierte:r Fitnesstrainer:in (ZFIT)" wurde nach dem international und wissenschaftlich anerkannten Erkenntnisstand zeitgemäßer Fitnesstrainings entwickelt. Das Kompetenzprofil deckt die spezifischen Bedürfnisse von Fitnessstudios, von Betrieben und Organisationen der Gesundheitsbranche und von Personen ab, welche in diesen Bereichen selbständig oder unselbständig tätig sind.

Zielgruppe sind Fitnesstrainer:innen, die einen international anerkannten Kompetenznachweis anstreben.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach dem Standard der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Dieses Programm wird in Österreich über die Außenstellen in den Landes-WIFIs (siehe Bundesländerkarte) durchgeführt.

Das Zertifikat ZFIT

Die WKÖ/WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Zertifizierte:r Fitnesstrainer:in (ZFIT)", dass die Inhaberin/der Inhaber umfassendes Wissen im Bereich der Ernährung, des Energiehaushaltes, über die menschliche Anatomie und deren Funktionsweise, über Entspannungstechniken und über Trainingsmethoden und Trainingsgeräte besitzt. Sie/er ist in der Lage dieses Wissen anzuwenden und durch Analyse kundenbezogene Trainingspläne zu erstellen. Sie/er besitzt weiters die Fähigkeit die Trainingsmethoden und die Funktion der Trainingsgeräte in Einzel- und Gruppentrainings den Kunden zu vermitteln, Trainings qualifiziert durchzuführen, das Trainingsergebnis zu evaluieren und gegebenenfalls Korrekturempfehlungen auszusprechen.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Ernährung, des Energiehaushaltes, menschliche Anatomie und deren Funktionsweise, Entspannungstechniken und Trainingsmethoden und Trainingsgeräte auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum ZFIT, wenn Sie:

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm „Fitnesstrainer:in“ oder eine vergleichbare Ausbildung (25 Tage) absolviert haben
  • und das 18 Lebensjahr vollendet haben 
  • und einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 8 Stunden in den letzten 10 Jahren nachweisen können
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung ZFIT bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf"). 

Variante B

  • über einen plausiblen Nachweis über informell erworbene Kompetenzen
  • und über zumindest 4 Jahre praktische Erfahrung laut Geltungsbereich des Kompetenzprofils ZFIT verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und das 18 Lebensjahr vollendet haben
    und einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 8 Stunden in den letzten 10 Jahren nachweisen können
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung ZFIT bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr ZFIT-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.