Zertifizierung zertifizierte:r Schadensbegutachter:in
Sie wollen Schäden an Kraftfahrzeugen richtig beurteilen können?
Die Ausbildung zum zertifizierten Schadenbegutachter/ zur zertifizierten Schadenbegutachterin rüstet Sie mit den nötigen Kenntnissen aus. Das Spektrum der Ausbildung reicht vom Kalkulieren eines klassischen kleinen Unfallschadens über die Kalkulation an Lastkraftwagen und Sondermaschinen bis zum Erkennen vom Versicherungsmissbrauch. Die Bewertung einzelner Fahrzeuge sowie die Erklärung der dazugehörigen Programme sind im Kursumfang enthalten. Die Ausbildung wird im Anschluss vor einer Kommission im Sinne einer Personenzertifizierung abgeschlossen.
Zugangsvoraussetzungen
Erstzertifizierung:
- Die Meisterprüfung KFZ oder Karosseur gemacht haben;
- bzw. eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung bzw. einschlägige höhere schulische Ausbildung gemacht haben;
- Die Führerschein Klasse(n):__________________ besitzen
und Variante A
- das WIFI-Zertifizierungsprogramm KFZ-SB
oder eine vergleichbare Ausbildung (ca.200 LE) absolviert haben
- und mind. 2 Jahre prakt. Erfahrung nachweisen können.
oder Variante B
- eine andere Ausbildung für KFZ-Schadensbegutachter:in
- und mind. 4 Jahre praktische Erfahrung nachweisen können.
oder Variante C
- einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen und zumindest 6 Jahre praktische Erfahrung vorlegen.
Rezertifizierung:
- Eine einschlägige Berufspraxis
- und eine einschlägige Weiterbildung (2 Tage Refreshing) auf 5 Jahre verteilt
- und eine Kopie Ihres zu verlängernden Zertifikats vorlegen können.
Ziel der Ausbildung
Fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Voraussetzungen und Kenntnisse über das Versicherungswesen runden die Ausbildung ab.
Ziel ist es,
- den Schadensbegutachter:innen eine einmalige Ausbildung und fundierte Grundkenntnisse zu übermitteln, die sie zur Gutachtenerstellung brauchen.
- Kenntnisse zu gewinnen, um Schäden an Kraftfahrzeugen richtig beurteilen zu können.
- Versicherungsmissbrauch zu erkennen.
Diese Ausbildung erhöht die Aufstiegschancen und erweitert die Jobaussichten.
Zielpersonen:
-
Kfz-Techniker-Meister:innen,
-
Karosseriebautechniker-Meister:innen (einschließlich Lackierer:innen)
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.
ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.