Ein akkreditiertes Personenzertifizierungsprogramm nach ENORM EN ISO/IEC 17024 auf Basis SGU-Personal VAZ 2021 A V2.0Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17024

Operativ tätige Mitarbeiter:innen und Führungskräfte der operativen Ebene von Kontraktoren (Technische Dienstleister und/oder Personaldienstleister) müssen innerhalb des Zertifizierungssystems SCC (Safety Certificate Contractors) den Nachweis über die Teilnahme an der SGU- (Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz) Schulung erbringen und eine Prüfung bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle ablegen (Dokumente SGU-Personal VAZ 2021 A V2.0 A17 und A18). Damit wird sichergestellt, dass die Zertifikate international anerkannt werden und Kontraktoren international ihre Leistungen anbieten können.

Zielgruppe sind operativ tätige Mitarbeiter:innen und Führungskräfte der operativen Ebene von Kontraktoren, die direkt an der Leistungserbringung beteiligt sind, z.B.: Arbeiter:innen, Facharbeiter:innen, Monteur:innen, Leasingmitarbeiter:innen, Aufsichtspersonal, Montageleiter:innen usw.

Kontraktoren sind Fremdfirmen, die auf dem Areal eines Kunden tätig sind und technische Dienstleistungen erbringen. Darunter fallen z.B. Baufirmen, Wartungs-, Montage-, Installationsfirmen sowie Reinigungs-, Transport- und Entsorgungsunternehmen. Speditionen fallen nicht darunter.

Zertifikat SGU - Operativ tätige Mitarbeiter:innen und Führungskräfte der operativen Ebene

Die WIFI/WKÖ Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "SGU-Zertifikat Operativ tätige:r Mitarbeiter:in" nach SCC Dokument A17 bzw. "SGU-Zertifikat Führungskraft der operativen Ebene" nach SCC Dokument A18, dass die Inhaber:innen kompetent sind in gefährlichen Arbeitsumgebungen sicher zu arbeiten. 

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht und erhalten diesen
  • durch laufende Weiterbildung im Kompetenzbereich während der Geltungsdauer des Zertifikates (5 Jahre) aufrecht.

Akkreditierte Zertifizierungsstellen für "SGU-Personal operativ tätige:r Mitarbeiter:in (OTM) und SGU-Personal Führungskräfte der operativen Ebene (OTF)" unterliegen international gültigen Verfahrensregeln und werden vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) ermächtigt und regelmäßig überwacht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zur/zum operativ tätige:n Mitarbeiter:in bzw. Führungskraft der operativen Ebene, wenn Sie:

Variante A (ohne Berufsausbildung)

  • entweder das WIFI-Schulungsprogramm SGU (24 LE) oder eine vergleichbare Ausbildung (24 LE) absolviert haben
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung zur/zum operativ tätige:n Mitarbeiter:in bzw. Führungskraft der operativen Ebene bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B (mit Berufsausbildung)

  • oder das WIFI-Schulungsprogramm SGU (16 LE) oder eine vergleichbare Ausbildung (mind. 16 LE) absolviert haben
  • und über eine abgeschlossene Berufsausbildung gem. BAG bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung verfügen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung zur/zum operativ tätige:n Mitarbeiter:in bzw. Führungskraft der operativen Ebene bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr Zertifikat operativ tätige:r Mitarbeiter:in (OTM) bzw. Führungskraft der operativen Ebene (OTF) gerne um weitere 5 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und einschlägige Unterweisungen nach § 14 ASchG 3) nachweisen können
  • und eine Kopie Ihres zu verlängernden Zertifikats vorlegen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Prüfung im vollen Umfang der Erstzertifizierung bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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