Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 in Kooperation mit der OeKB CSD GmbH
Mit Beschluss des Programmausschusses vom 6. März 2025 wurde die Möglichkeit zur Erstzertifizierung im Zertifizierungsprogramm „Wertpapier-Abwicklungs- und Verwaltungsspezialist:in (WPAVS)" eingestellt.
Bestehende Zertifikatsinhaber:innen können aber weiterhin ihr Zertifikat rezertifizieren.
Rezertifizierung:
Wir verlängern Ihr WPAVS-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:
- über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die erforderliche Rezertifizierungsprüfung positiv abgelegt haben.
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.
ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.