Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 in Kooperation mit der OeKB CSD GmbH

Das Zertifikat "Wertpapier-Abwicklungs- und Verwaltungsspezialist:in (WPAVS)" wurde speziell für Mitarbeiter/innen im Bankenbereich entwickelt.

Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen und Führungskräfte die im Wertpapierabwicklungs- und verwaltungsbereich tätig sind und daher in besonderem Maße verpflichtet sind, die ihnen übertragenen und zu verantwortenden Aufgaben ordnungsgemäß und selbständig nach den international gültigen Marktusancen und Rechtsgrundlagen des Wertpapiergeschäfts auszuführen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Die Richtlinie zur „Qualifizierung und Zertifizierung von Spezialisten für Wertpapierabwicklungs- und verwaltungstätigkeiten“ wurde vom Fachausschuss „Wertpapierabwicklung und -verwaltung“ der OeKB CSD GmbH unter Einbindung der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) erstellt und von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) als Normatives Dokument mit Wirkung vom 4. Juni 2008 in Kraft gesetzt. Sie soll die Transparenz und Qualität der Ausbildung und der Zertifizierung von Handlungskompetenzen im Wertpapiergeschäft der Bank sicherstellen. 

Das Zertifikat WPAVS

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Wertpapier-Abwicklungs- und Verwaltungsspezialist:in" dass die Inhaberin/der Inhaber Expertin/Experte im Bereich des Wertpapier-Abwicklung und Verwaltung ist und die entsprechende Handlungskompetenz im Wertpapiergeschäft der Banken besitzt um ordnungsgemäß und selbständig nach den international gültigen Marktusancen und Rechtsgrundlagen tätig zu sein.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Wertpapierwesens auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Prüfungsplanung Herbsttermin 2025

Kick Off Veranstaltung
11. September 2025, 15:00 Uhr,   

Workshop
9. Oktober 2025, 14:00 Uhr

Prüfung
4. November 2025

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum WPAVS wenn Sie:

Variante A

  • entweder das OeKB CSD GmbH-Zertifizierungsprogramm WPAVS im Selbststudium absolviert haben
  • und eine abgeschlossene Schul- oder Berufs-Ausbildung haben
  • und über zumindest 3 Jahre Berufserfahrung (Vollzeit) davon zumindest 2 Jahre einschlägiger Berufserfahrung in der Wertpapierabwicklung/-verwaltung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und eine aufrechte einschlägige Beschäftigung haben (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung WPAVS bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
  • und eine abgeschlossene Schul- oder Berufs-Ausbildung haben
  • und über zumindest 3 Jahre Berufserfahrung (Vollzeit) davon zumindest 2 Jahre einschlägiger Berufserfahrung in der Wertpapierabwicklung/-verwaltung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und eine aufrechte einschlägige Beschäftigung haben (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung WPAVS bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr WPAVS-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die erforderliche Rezertifizierungsprüfung positiv abgelegt haben. 

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.