Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024
Das Zertifikat zur zertifizierten Änderungsschneiderin/ zum zertifizierten Änderungsschneider (ZÄS) wurde als Qualitätsnachweis innerhalb des freien Gewerbes der Änderungsschneiderei geschaffen.
Das Zertifikat ist ein Qualitätsnachweis gegenüber Dritten und bestätigt, dass zertifizierte Änderungsschneider:innen alle gewerberechtlichen Tätigkeiten kompetent und fachgerecht durchführen können.
Zielgruppe sind Personen mit aufrechter Gewerbeberechtigung "Änderungsschneiderei", die Ihre Kompetenz durch eine unabhängige Stelle feststellen lassen wollen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach dem Standard der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.
Sie haben über das Zertifikat die Möglichkeit Ihre Kompetenz im Geschäftsverkehr zu dokumentieren.
Das Zertifikat ZÄS
Die WIFI Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt mit dem Zertifikat "Zertifizierte:r Änderungsschneider:in", dass die Inhaber:innen über:
- umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Änderung von Kleidungsstücken der Damenoberbekleidung (DOB), Herrenanzüge/Kinderanzüge (HAKA), Wäsche und Reparatur von Lederbekleidung.
- Kenntnisse über Materialien und deren Verwendung,
- Kenntnisse über Passform und der Behebung von Passformfehlern,
- Kenntnisse über kundenorientierte Unternehmensführung,
- Kenntnisse über betriebliches Rechnungswesen verfügen.
Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:
- einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
- und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Änderungsschneiderei auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (4 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.
Dieses Programm wird in Kooperation mit der Landesinnung Wien der Mode und Bekleidungstechnik durchgeführt.
Zugangsvoraussetzungen
Erstzertifizierung:
Wir zertifizieren Sie gerne zum ZÄS wenn Sie:
- über eine einschlägige Ausbildung (min. 16 LE) verfügen
- und eine aufrechte einschlägige 2-jährige Gewerbeberechtigung haben
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung ZÄS bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf und Prüfungsablauf")
Rezertifizierung:
Wir verlängern Ihr ZÄS-Zertifikat gerne um weitere 4 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:
- eine aufrechte einschlägige Gewerbeberechtigung haben (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE Refreshing)
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.
ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.
Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.