Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 

Das Zertifikat "Certified Crisis Expert" wurde für Selbständige wie auch für Mitarbeiter:innen und Führungskräfte von Unternehmen aller Größen und Branchen sowie für Organisationen entwickelt. Es stellt insbesondere auch eine wertvolle Ergänzung für Personen dar, welche schon im Qualitäts-, Umwelt-, Risiko- oder Prozessmanagement tätig sind.

Zielgruppe sind Selbständige und Mitarbeiter:innen aus Dienstleistung, Verwaltung und Produktion, die das Krisenmanagement, die Krisenprävention und die Krisenreaktion von Unternehmen und Organisationen begleiten.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach dem Standard der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Zertifikat CCE

Die WIFI Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt mit dem Zertifikat "Certified Crisis Expert", dass der Inhaber/die Inhaberin die im Zertifizierungsprogramm „Certified Crisis Expert“ gestellten Anforderungen und Kompetenzen erfüllt. Als Krisensexperte:in verfügt er/sie über die notwendige Fach-, Kontext-, Sozial- und Selbstkompetenz, um das Krisenmanagement in Unternehmen und in anderen Organisationen erfolgreich zu begleiten. CCE sind ein wichtiger Prozessbegleiter von der Krisenidentifikation, über die Krisenprävention bis hin zur Krisenreaktion.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat: 

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum CCE wenn Sie:

Variante A

  • das Ausbildungsprogramm "Krisenmanagement" oder eine vergleichbare Ausbildung (min. 24 LE) absolviert haben
  • und eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung mit 1 Jahr Berufserfahrung haben
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung CCE bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf"). 

Variante B

  • einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen und zumindest 4 Jahre einschlägige Erfahrung vorlegen können
  • und Sie die Zertifikatsprüfung CCE bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr CCE Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie: 

  • über eine einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formular "Nachweis Berufspraxis") 
  • und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE Refreshing) 
  • und einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen") 

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

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