Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024
Das WIFI Zertifikat "Datenschutzbeauftragte:r (DATB)" wurde nach den Anforderungen des österreichischen Datenschutzgesetzes und nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung für Mitarbeiter:innen aller Unternehmensgrößen und Branchen entwickelt.
Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind bestimmte Betrieb verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Zielgruppe sind Entscheidungsträger aus Produktion, Dienstleistung und Verwaltung, von Behörden und öffentlichen Körperschaften, Mitarbeiter:innen aus den Bereichen der Datenerarbeitung, Datenschutz bzw. IT-Sicherheit, Rechts-, revisions- und Controllingabteilungen sowie Personal- und Organisationsverantwortliche.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem WIFI Zertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.
Nachdem der Datenschutz ein Grundrecht ist, werden in der EU-Datenschutz-Grundverordnung die Pflichten für Unternehmen beschrieben. Zertifizierte Datenschutzbeauftragte sind in der Lage diese Anforderungen umzusetzen.
Sie ...
- ...kennen Ihre Aufgaben und Ihre Zuständigkeiten die sich aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung ergeben.
- ...wissen, welche Instrumente zur Erfüllung dieser Aufgaben zur Verfügung stehen.
- ...kennen die rechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Notwendigkeiten zum Schutz personenbezogener Daten.
- ...sind in der Lage den Aufbau eines rechtskonformen Datenschutz-Management im Betrieb zu unterstützen.
Zertifikat DATB
Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Datenschutzbeauftrate:r" dass die Inhaberin / der Inhaber Expertin/Experte für Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit den rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes ist. Ihre Kompetenzen können Sie unabhängig von Unternehmergröße und Branche anwenden. Bei der Prüfung wird einerseits gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse von Kleinen und Mittleren Unternehmen eingegangen und andererseits die Besonderheiten bei größeren Unternehmen abgefragt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Zertifikat zum DATB kein Beraterzertifikat im Rahmen der Aktion KMU-DIGITAL ist.
Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:
- Einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
- und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Auditierung von Managementsystemen auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.
Zugangsvoraussetzungen
Erstzertifizierung:
Wir zertifizieren Sie gerne zum DATB wenn Sie:
Variante A
- entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm "Datenschutzbeauftragte:r (DATB)" oder eine vergleichbare Ausbildung (40 LE) absolviert haben
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung DATB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Variante B
- uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
- und über zumindest 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung DATB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Rezertifizierung:
Wir verlängern Ihr DATB-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:
- über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die erforderliche Rezertifizierungsprüfung positiv abgelegt haben.
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.
ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.
Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.