Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Die WIFI-Zertifizierung zur/zum "CNC-Fachfrau/CNC-Fachmann" wurde für Mitarbeiter:innen aller Unternehmensgrößen der Metallbranche (Zerspanungstechnologie) geschaffen, um für Unternehmen kompetentes Personal zur Bedienung und Programmierung von CNC gesteuerten Werkzeugmaschinen auszubilden und zu zertifizieren.

Zielgruppe sind Facharbeiter:innen bzw. Techniker:innen mit einschlägigen Vorkenntnissen, die komplexe Aufgabenstellungen in der Zerspanungstechnik lösen und zerspanungstechnische Abläufe konzipieren bzw. CNC-Werkzeugmaschinen programmieren.

Die erfolgreiche Qualifizierung und Zertifizierung wird mit einem international anerkannten Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt.

Zertifikat CNC-Fachfrau/CNC-Fachmann

Das international nach ÖNORM EN ISO/IEC 17024 anerkannte WIFI-Zertifikat "CNC-Fachfrau/CNC-Fachmann" weist die Inhaberin/den Inhaber als Experten für CNC-Techniken aus, die/der ihre/seine Kompetenzen durch:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht hat und diese
  • laufende Weiterbildung auf dem Gebiet der Zerspanungstechnologie und CNC während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) aufrecht erhält.

Zugangsvoraussetzungen CNC-Fachfrau/CNC-Fachmann

Erstzertifizierung

Wir zertifizieren Sie gerne zur/zum "CNC-Fachfrau/CNC-Fachmann" wenn Sie:

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm "zur/zum "CNC-Fachfrau/CNC-Fachmann" oder eine vergleichbare Ausbildung (260 LE) absolviert haben
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung zur/zum "CNC-Fachfrau/CNC-Fachmann" bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
  • und Sie über zumindest 2 Jahre praktische Erfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung zur/zum "CNC-Fachfrau/CNC-Fachmann" bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr Zertifikat "CNC-Fachfrau/CNC-Fachmann" gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und eine Kopie Ihres zu verlängernden Zertifikats vorlegen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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