Zertifizierung nach EN ISO 9606-1 und/oder AD 2000 HP3
Mit einem Zertifikat nach EN ISO 9606-1 bzw. AD 2000 HP3 in der Tasche können Sie (abhängig vom eingesetzten Schweißverfahren) als Stahlschweißer:in im...
- Kesselbau,
- Stahlbau,
- Brückenbau,
- Behälterbau,
- Fahrzeugbau,
- Kran- und Apparatebau,
- Rohrleitungsbau,
- Heizungs- und
- Installations- und Lüftungstechnik
...tätig werden.
Ihr Vorteil, die internationale Anerkennung
Die internationale Anerkennung von Zertifikaten ist für Sie als Zertifikatshalter:in als auch für den freien Warenverkehr wichtig. Die Europäische Union hat deshalb entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen, um sicherzustellen, dass die Zertifikate in Europa und darüber hinaus anerkannt werden. Die WIFI-Zertifizierungsstelle ist durch die Akkreditierungsbehörde des BMAW ermächtigt, international anerkannte Personen-Zertifikate nach EN ISO 9606-1 bzw. AD 2000 HP3 auszustellen.
Anerkennung Druckgeräte
Darüber hinaus ist die WIFI-Zertifizierungsstelle als unabhängige Prüfstelle für die Zulassung von Personal für dauerhafte Verbindungen (Schweißpersonal) gem. 2014/68/EU Pressure Equipment bzw. § 21 Druckgeräteverordnung anerkannt.
Zertifizierung
Über einen einfachen Antrag und die anschließende Zertifikatsprüfung zertifizieren wir Sie als Schweißer:in nach EN ISO 9606-1. Zusätzlich können wir Sie auf Wunsch auch nach den Anforderungen der verschiedenen Anwendungsnormen wie zB. der AD 2000 HP 3 oder EN 1090 (Teil 1 - 3) prüfen und ebenfalls entsprochene Zertifikate ausstellen.
Rezertifizierung
Ein Zertifikat nach EN ISO 9606-1 bzw. AD 2000 HP3 ist maximal 3 Jahre gültig.
Die Voraussetzung dafür ist, dass die regelmäßige Überwachung (alle 6 Monate) durch die Schweißaufsicht vorgenommen wurde. Wenn Sie die in der EN ISO 9606-1 unter Pkt. 9.3. genannten Bedingungen bestätigt nachweisen, kann die WIFI-Zertifizierungsstelle das Zertifikat verlängern.
Können Sie die in der Richtlinie für die Verlängerung von Zertifikaten nach den in der EN ISO 9606-1 vorgesehenen Bedingungen nicht vollständig bestätigt nachweisen (siehe Formular Rezertifizierung), ist eine neuerliche Prüfung erforderlich.