Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat "Qualitätsfachkraft (QF)" wurde für Mitarbeiter:innen aller Unternehmensgrößen und Branchen entwickelt.

Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen aus Produktion, Dienstleistung und Verwaltung, die vor der Aufgabe stehen, ein Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001 im Unternehmen zu unterstützen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem WIFI-Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Zertifikat QF

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Qualitätsfachkraft" dass die Inhaberin/der Inhaber im Bereich des Qualitätsmanagements soweit kompetent ist, die Prinzipien, Methoden und Verfahren der Qualitätssicherung zu kennen um qualitätssichernde Aufgaben eigenständig durchzuführen und bei der Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems unterstützend mitzuarbeiten.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zur QF wenn Sie:

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm Qualitätsfachkraft (QF) oder eine vergleichbare Ausbildung (80 LE) absolviert haben
  • und eine abgeschlossene Schul- oder Berufs-Ausbildung mit zumindest 6 Monaten einschlägiger Berufserfahrung haben
  • oder über zumindest 2 Jahre Berufserfahrung mit 6 Monaten einschlägiger Berufserfahrung haben (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung QF bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
  • und über zumindest 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung QF bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:  

Wir verlängern Ihr QF-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen").

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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