Zertifizierung: Versicherungsfachkraft
Ein anerkanntes Personenzertifikat nach dem Standard der ÖNORM EN ISO/IEC 17024
Das Zertifikat „Zertifizierte Versicherungsfachkraft (ZVFK)“ wurde für Mitarbeiter:innen, der Versicherungswirtschaft geschaffen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach dem Standard der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach nationalen und internationalen Maßstäben.
Zertifikat ZVFK
Die WIFI Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt mit dem Zertifikat „Zertifizierte Versicherungsfachkraft (ZVFK)“, dass der Inhaber/die Inhaberin die im Zertifizierungsprogramm gestellten Anforderungen und Kompetenzen erfüllt.
Durch das Zertifikat wird insbesondere der Nachweis erbracht, dass der Inhaber/die Inhaberin die Kompetenz über grundlegende fachliche Kenntnisse zu Versicherungsprodukten, Vertrags- und Schadenprozessen sowie Datenschutz- und Compliance-Vorgaben besitzt. Weiters ist er/sie in der Lage diese nach definierten Standards in der Kundenbetreuung, Dokumentation und Angebotserstellung durch serviceorientierte Kommunikation und strukturierte Zusammenarbeit anzuwenden.
Zertifikatshalter/innen haben durch das Zertifikat:
- einen nach nationalen und internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
- halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Versicherungswirtschaft auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht
- gemäß der Empfehlung des EU-Rats vom Juni 2022 für die Mitgliedsstaaten über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit für dieses Zertifizierungsprogramm 11 ECTS verliehen bekommen.
Zugangsvoraussetzungen
Erstzertifizierung:
- das Ausbildungsprogramm „Zertifizierte Versicherungsfachkraft (ZVFK)“ absolviert haben
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung ZVFK bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Rezertifizierung:
- über eine einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formular "Nachweis Berufspraxis")
- und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE Refreshing)
- und einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag fristgerecht (2 Monate vor Ablauf und bis max. 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen muss. Werden die 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit überschritten, ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu abgelegen.