Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat zum/zur "Certified Green Film Producing Beauftragten (CGFP-B-NF)" wurde für Mitarbeiter:innen von Unternehmen aller Größen sowie für Organisationen entwickelt, welche in der Medien-/Kulturbranche tätig sind und ökologische und soziale Nachhaltigkeit in der Medien- und Kulturwirtschaft durch zertifiziertes Personal abdecken wollen.

Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen aus der Medien- und Kulturwirtschaft die Medien- und Kulturprojekte als Green Film Producing Beauftragte begleiten.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach dem Standard der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Zertifikat Certified Green Film Producing Beauftragte:r (CGFP-B-NF)

Die WIFI Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt mit dem Zertifikat "Certified Green Film Producing Beauftragte:r (CGFP-B-NF)", dass der Inhaber/die Inhaberin die im Zertifizierungsprogramm "Certified Green Film Producing Beauftragte:r (CGFP-B-NF)" gestellten Anforderungen und Kompetenzen erfüllt. Als Green Film Producing Beauftragte:r ist er/sie in der Lage Umwelt- und Energiemaßnahmen zu planen und umzusetzen und mit den Ressourcen einer ökologisch nachhaltigen Medien- und Kulturproduktion verantwortungsvoll umzugehen.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat: 

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Green Film Producing auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum CGFP-B-NF, wenn Sie:

Variante A

  • das Zertifizierungsprogramm "Certified Green Film Producing Beauftragte:r“ oder eine vergleichbare Ausbildung (min. 32 LE) absolviert haben 
  • und eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung mit zumindest 12 Monaten Berufserfahrung haben
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen") 
  • und Sie die Zertifikatsprüfung CGFP-B-NF bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen und zumindest 5 Jahre einschlägige Erfahrung vorlegen können. 

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr CGFP-B-NF- Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie: 

  • über eine einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formular "Nachweis Berufspraxis") 
  • und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE Refreshing) 
  • und einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.