Zertifizierung nach ONR 43001-1

Das Zertifikat zum "Immobilienmakler-Assistent:in (IMMA)" wurde explizit für die Immobilienbranche entwickelt.

Durch die ONR 43001-1 wurde den gestiegenen Anforderungen seitens der Gesetzgebung und Rechtsprechung durch eine Standardisierung für die Tätigkeit und Qualifikation von Assistentinnen und Assistenten von Immobilienmaklern Rechnung getragen.

Zielgruppe sind Personen die bereits als Immobilienmakler-Assistent:in tätig sind oder als solche in der Immobilienbranche tätig werden wollen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach den Maßstäben der nach ONR 43001-1.

Die Ausstellung der Immobiliencard für Mitarbeiter:innen von Immobilienmaklern und - verwaltern ist an eine Zertifizierung gebunden.

Zertifikat IMMA

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Immobilienmakler-Assistent:in (IMMA)", dass die Inhaberin/der Inhaber Expertin/Experte im Bereich des Assistenz von Immobilienmaklern ist. Bei der Prüfung wird einerseits gezielt auf die spezifischen Anforderungen der ONR 43001-1 eingegangen.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen als Assistentinnen und Assistenten von Immobilienmaklern auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (5 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum IMMA wenn Sie:

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm IMMA oder eine vergleichbare Ausbildung (60 LE) absolviert haben
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung IMMA bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • uns einen Nachweis über eine andere Ausbildung im Bereich Immobilienmakler vorlegen
  • und Sie über zumindest 1 Jahr einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie uns den bestandenen Einstufungstest vorlegen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung IMMA bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante C

  • über zumindest 2 Jahre einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie uns den bestandenen Einstufungstest vorlegen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung IMMA bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr IMMA-Zertifikat gerne um weitere 5 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (32 LE Refreshing)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die erforderliche Rezertifizierungsprüfung positiv abgelegt haben. 

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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