Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat „Zertifizierte:r Photovoltaiker:in (ZPH)" wurde für Selbständige wie auch für Mitarbeiter:innen und Führungskräfte von Unternehmen aller Größen und Branchen sowie für Organisationen entwickelt.

Zielgruppe sind Selbständige und Mitarbeiter:innen aus Dienstleistung, Verwaltung und Produktion, die Photovoltaikanlagen verantwortlich planen oder die Planung begleiten. 

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Zertifikat Photovoltaiker:in (ZPH)

Die WIFI Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt mit dem Zertifikat "Zertifizierte:r Photovoltaiker:in (ZPH)" dass die Inhaber umfassendes Wissen im Bereich der Photovoltaik besitzen und in der Lage sind - unter Ermittlung und Beachtung der Kundenbedürfnisse - Photovoltaikprojekte mittels geeigneter Software bei privaten wie auch bei gewerblichen Objekten qualifiziert zu entwickeln und eigenverantwortlich zu planen. 

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat: 

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Photovoltaik
  • auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum ZPH wenn Sie:

Variante A

  • das Ausbildungsprogramm „Photovoltaiker:in“ oder eine vergleichbare Ausbildung (min. 52 LE) absolviert haben
  • und eine abgeschlossene Schul- oder Berufs-Ausbildung mit 6 Monaten Berufserfahrung haben
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung ZPH bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf"). 

Variante B

  • eine zumindest 6-jährige praktische Erfahrung laut Geltungsbereich des Kompetenzprofils ZPH vorlegen können.  

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr ZPH Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie: 

  • über eine einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formular "Nachweis Berufspraxis") 
  • und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE Refreshing) 
  • und einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen") 

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

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