Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024
Das Zertifikat „Zertifizierte:r Photovoltaiker:in (ZPH)" wurde für Selbständige wie auch für Mitarbeiter:innen und Führungskräfte von Unternehmen aller Größen und Branchen sowie für Organisationen entwickelt.
Zielgruppe sind Selbständige und Mitarbeiter:innen aus Dienstleistung, Verwaltung und Produktion, die Photovoltaikanlagen verantwortlich planen oder die Planung begleiten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.
Zertifikat Photovoltaiker:in (ZPH)
Die WIFI Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt mit dem Zertifikat "Zertifizierte:r Photovoltaiker:in (ZPH)" dass die Inhaber umfassendes Wissen im Bereich der Photovoltaik besitzen und in der Lage sind - unter Ermittlung und Beachtung der Kundenbedürfnisse - Photovoltaikprojekte mittels geeigneter Software bei privaten wie auch bei gewerblichen Objekten qualifiziert zu entwickeln und eigenverantwortlich zu planen.
Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:
- einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
- und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Photovoltaik
- auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.
Zugangsvoraussetzungen
Erstzertifizierung:
Wir zertifizieren Sie gerne zum ZPH wenn Sie:
Variante A
- das Ausbildungsprogramm „Photovoltaiker:in“ oder eine vergleichbare Ausbildung (min. 52 LE) absolviert haben
- und eine abgeschlossene Schul- oder Berufs-Ausbildung mit 6 Monaten Berufserfahrung haben
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung ZPH bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Variante B
- eine zumindest 6-jährige praktische Erfahrung laut Geltungsbereich des Kompetenzprofils ZPH vorlegen können.
Rezertifizierung:
Wir verlängern Ihr ZPH Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:
- über eine einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formular "Nachweis Berufspraxis")
- und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE Refreshing)
- und einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag fristgerecht (2 Monate vor Ablauf und bis max. 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen muss. Werden die 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit überschritten, ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu abgelegen.