Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat "zertifizierte:r Trainer:in in der Erwachsenenbildung (ZTEB)" wurde nach dem international und wissenschaftlich anerkannten Erkenntnisstand zeitgemäßer Erwachsenenbildung entwickelt. Das Kompetenzprofil deckt die spezifischen Bedürfnisse von Weiterbildungsinstituten der Wirtschaft und Unternehmen nach qualifizierten und zertifizierten Trainer:innen ab.

Zielgruppe sind Trainer:innen aus den unterschiedlichen Fachbereichen, die einen international anerkannten Kompetenznachweis anstreben.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach dem Standard der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Dieses Programm wird in Österreich über die Außenstellen in den Landes-WIFIs und in Deutschland in Kooperation mit dem MESH®INSTITUTE durchgeführt.

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Das Zertifikat ZTEB

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Zertifizierte:r Trainer:in in der Erwachsenenbildung", dass die Inhaberin/der Inhaber Expertin/Experte im Bereich der Erwachsenenbildung ist. 

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (5 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum ZTEB wenn Sie:

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm Trainer Diplom (mind. 120 LE) oder eine vergleichbare Ausbildung (120 LE) absolviert haben
  • oder andere einschlägige Qualifizierungen in der Erwachsenenbildung (mind. 320 LE) laut Geltungsbereich des Kompetenzprofils ZTEB absolviert haben
  • und eine abgeschlossene Uni- oder FH-Ausbildung mit zumindest 1 Jahr Berufserfahrung haben
  • oder eine abgeschlossene BMS- oder BHS/AHS-Ausbildung mit zumindest 2 Jahren Berufserfahrung haben (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • oder einen Lehrabschluss und zumindest 2 Jahre Berufserfahrung haben
  • oder über zumindest 6 Jahre Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und die Selbstevaluierung durchgeführt haben
  • und über zumindest 80 LE Trainingserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung ZTEB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf"). 

Variante B

  • Sie über zumindest 6 Jahre praktische Erfahrung laut Geltungsbereich des Kompetenzprofils ZTEB verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und die Selbstevaluierung durchgeführt haben
  • und über zumindest 400 LE Trainingserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung ZTEB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr ZTEB-Zertifikat gerne um weitere 5 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über einen Nachweis Trainertätigkeit (mind. 80 LE) verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (2 Tage Refreshing)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 30 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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