Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat "Zertifizierte Aufsicht in Museen und anderen Kultureinrichtungen (ZAMK)" wurde für Mitarbeiter:innen von Organisationen im Bereich der Museen und Kultureinrichtungen entwickelt. 

Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen, die zur Sicherheit in diesen Organisationen beitragen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach dem Standard der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben. 
 

Zertifikat ZAMK 

Die WIFI Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt mit dem Zertifikat "Zertifizierte Aufsicht in Museen und anderen Kultureinrichtungen (ZAMK)", dass der Inhaber/die Inhaberin die im Qualifizierungsprogramm „Zertifizierte Aufsicht in Museen und anderen Kultureinrichtungen (ZAMK)" gestellten Anforderungen und Kompetenzen erfüllt. Als Zertifizierte Aufsicht in Museen und anderen Kultureinrichtungen besitzt er/sie die Kompetenz, als spezialisierte:r Mitarbeiter:in maßgeblich zur Sicherheitsleistung einer Organisation im Bereich der Museen und Kultureinrichtungen beizutragen, wobei der Selbstschutz, Schutz von Personen und von Eigentum der Organisation im Mittelpunkt steht. Darüber hinaus ist er/sie in der Lage in Notfällen angemessene Handlungen zu setzen und effektiv zu kommunizieren und klare Berichte zu erstellen, was sie zu wertvollen Akteuren in Museen und anderen Kultureinrichtungen macht. .

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht

  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Sicherheit in Organisationen auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht. 

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum/zur ZAMK wenn Sie:

Variante A

  • das Ausbildungsprogramm " Zertifizierte Aufsicht in Museen und anderen Kultureinrichtungen“ oder eine vergleichbare Ausbildung (min. 12 LE) absolviert haben oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit nachweisen
  • und einen einwandfreien Leumund (Strafregisterbescheinigung) haben 
  • und das 18. Lebensjahr vollendet haben und ausreichende Deutschkenntnisse besitzen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen") 
  • und Sie die Zertifikatsprüfung ZAMK bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf"). 

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr ZAMK-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formular "Nachweis Berufspraxis") 
  • und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (4 LE Refreshing)
  • und einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.