Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat zum Certified E-Commerce & Social Media Expert (CESE) wurde geschaffen, um das hohe Niveau zertifizierter Personen, insbesondere aus dem Bereich der Werbewirtschaft mit Konzentration auf „E-Commerce & Social Media“, entsprechend dem Programm KMU-Digital abzubilden.

Zielgruppe sind Personen, die ihre Kompetenz durch eine unabhängige Stelle feststellen lassen wollen. Sie haben über das Zertifikat die Möglichkeit ihre Kompetenz im Geschäftsverkehr und gegenüber Förderstellen zu dokumentieren.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben. 

Das Zertifikat CESE

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Certified E-Commerce & Social Media Expert", dass die Inhaberin/der Inhaber Expertin/Experte im Bereich E-Commerce & Social Media ist. Zertifiaktshalter:innen besitzen ein umfassendes Wissen im Bereich neuer Medien. Sie sind in der Lage Marketingmaßnahmen in Abstimmung mit ihren Kunden in sozialen Medien zu konzipieren, zu planen und zu beauftragen sowie eine Erfolgskontrolle durchzuführen.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet E-Commerce & Social Media auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Termine

Wir ersuchen Sie uns diesbezüglich drei Terminvorschläge bis spätestens 10 Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin per Mail (an zertifizierungsstelle@wko.at) zu übermitteln. Wir werden diese mit dem Prüfer:in koordinieren und geben Ihnen dann Bescheid.

Den Antrag und das Formular "Nachweis der Berufspraxis" bitte per Mail an: zertifizierungsstelle@wko.at

Wenn Sie im Firmen A-Z der WKÖ und in der AWS Liste der Berater gelistet sein wollen, benötigen wir auch die von Ihnen unterfertigte Datenschutzerklärung (siehe Downloadcenter). Dies gilt auch für Rezertifizierungen.

Information KMU.DIGITAL & GREEN (Achtung: keine WIFI Zertifizierung!)


Bei der neuen, zusätzlichen Förderschiene KMU.DIGITAL & GREEN sollen Vorhaben zur digitalen, grünen Transformation angeregt und unterstützt werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass die KMU.DIGITAL Trends um eine neue Dimension erweitert wurden. Beratungen in der Förderschiene KMU.DIGITAL & GREEN können nur gemacht werden, wenn die/der Berater:in ein gültiges Basiszertifikat hat UND die Lernstrecke auf wîse up absolviert wurde. Den Zugang zur Lernstrecke (und die KMU.DIGITAL-Berater:innen-Nummer) bekommen Berater:innen automatisch nach Absolvierung der Basiszertifizierung.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum CESE wenn Sie:

  • über zumindestens 2 Jahre Erfahrung im Bereich E-Commerce & Social Media verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung CESE bestanden haben

Preis: € 595,- exkl. 20% USt.

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr CESE-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tage Refreshing)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen").

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.