Ein akkreditiertes Personenzertifizierungsprogramm nach ÖNORM EN ISO/IEC 17024Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat "Interne:r Auditor:in (IA)" wurde für Mitarbeiter:innen aller Unternehmensgrößen und Branchen entwickelt.

Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aus Produktion, Dienstleistung und Verwaltung, die ein Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001 in Kleinen und Mittleren Unternehmen oder Teile eines Qualitätsmanagement-Systems in großen Unternehmen auditieren sollen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem akkreditierten Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Die Zertifizierungsstelle des WIFI Österreich ist durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) als Personenzertifizierungsstelle für die Ausstellung von Zertifikaten "Interne:r Auditor:in" akkreditiert.

Zertifikat IA

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Interne:r Auditor:in" dass die Inhaberin / der Inhaber interner Audits des firmeneigenen Qualitätsmanagementsystems planen, vorbereiten, durchführen und nachbearbeiten kann. Einerseits geht die Prüfung auf die spezifischen Bedürfnisse von Kleinen und Mittleren Unternehmen gezielt ein,  andererseits werden die Besonderheiten in Größeren Unternehmen abgefragt.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum IA wenn Sie:

Variante A

  • uns eines der WIFI-Zertifikate im Bereich Qualität oder Umwelt oder ein vergleichbares Zertifikat vorlegen (Details siehe Zertifizierungsantrag) 
  • und entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm Interne:r Auditor:in (IA) oder eine vergleichbare Ausbildung (3 Tage) absolviert haben
  • und eine abgeschlossene BHS- oder BMS-Ausbildung mit zumindest 6 Monaten einschlägiger Berufserfahrung haben
  • oder eine abgeschlossene Schul- oder Berufs-Ausbildung mit zumindest 12 Monaten einschlägiger Berufserfahrung haben
  • oder über zumindest 4 Jahre Berufserfahrung davon zumindest 6 Monaten einschlägiger Berufserfahrung verfügen
  • und im Rahmen der Ausbildung zumindest 2 Qualitätsaudits bzw. unter Aufsicht 2 Probeaudits erlebt haben (Siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (Siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung IA bestanden haben (Siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • uns eines der WIFI-Zertifikate im Bereich Qualität oder Umwelt oder ein vergleichbares Zertifikat vorlegen (Details siehe Zertifizierungsantrag)
  • und einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
  • und über zumindest 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen (Siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (Siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung IA bestanden haben (Siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:  

Wir verlängern Ihr IA-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis/Auditpraxis verfügen (Siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (Siehe Formulare "Antrag/Bedingungen") 

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

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