Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat „Digital BIM Practitioner“ (DBIMP) wurde zur Professionalisierung bei der täglichen Arbeit mit CAD/BIM-Daten, Punktwolken, 360°-Fotos und anderen Formaten geschaffen. 

Zielgruppe sind Personen, die ihre Kompetenz durch eine unabhängige Stelle feststellen lassen wollen. Sie haben über das Zertifikat die Möglichkeit, ihre Kompetenz im Geschäftsverkehr zu dokumentieren. 

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach dem Standard der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Das Zertifikat DBIMP

Die WIFI Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat „Digital BIM Practitioner“, dass die Inhaberin/der Inhaber Expertin/Experte im Bereich des BIM ist. 

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des BIM auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum DBIMP, wenn Sie:

  • einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung DBIMP bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf") und

Variante A

  • wenn Sie das WIFI-Zertifizierungsprogramm „Digital BIM Practitioner“ oder eine vergleichbare Ausbildung (28 Tage) absolviert haben
  • und eine abgeschlossene Schul-/Berufsausbildung haben oder über mindestens 1 Jahr Berufserfahrung verfügen

Variante B

  • wenn Sie einen plausiblen Nachweis über informell erworbene Kompetenzen und mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorlegen können.

Preis: Bitte bei der zuständigen Außenstelle erfragen.

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr DBIMP-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie über

  • einen Nachweis einer einschlägigen Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE Refreshing)
  • und einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.