Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024

Das Zertifikat "Industriemonteur:in“ (ZIM)” wurde für Personen entwickelt, die im Bereich der Industriemontage ihre Kompetenz gesamthaft nachweisen wollen.
Zielgruppe sind Menschen, die nachweisen können, dass Sie aktuelles Wissen in speziellen Fachbereichen besitzen aber auch in der Vergangenheit bereits relevante Zertifikate erworben haben.
Der erfolgreiche Nachweis der geforderten Kompetenzen wird mit einem Personenzertifikat nach den Kriterien der EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Zertifikat ZIM

Die WIFI Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt mit dem Zertifikat "Industriemonteur:in“ (ZIM)”, dass der Inhaber/die Inhaberin die Grundlagen im Fachbereich der Elektrotechnik oder der Metalltechnik oder des Rohrleitungsbaus kennt, über einen Kranschein (mind. 1 Ausbildungsgebiet z.B. Lauf-, Bock- und Portalkran nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung) und einen Staplerschein nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung verfügt und über einen Nachweis über eine IPAF-Sicherheitsschulung - Arbeitsbühnen-Bediener / 2 Kategorien verfügt.
Weiters wird durch das Zertifikat „ZIM“ der Nachweis erbracht, dass der Inhaber/ die Inhaberin über ein aufrechtes Zertifikat als Verschraubungsmonteur:in nach EN 1591-4 und ein aufrechtes Zertifikat „SCC“ auf Basis der normativen SCC Dokumente A17 bzw. A18 verfügt.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht 
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der ZIM auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (5 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht. 

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum ZIM wenn Sie:

  • einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen") und
  • eines der WIFI Ausbildungsprogramme
    • „Grundlagen Rohrleitungsbau“ (200 TE) oder
    • „Grundlagen Metalltechnik“ (200 TE) oder
    • „Grundlagen der Elektrotechnik“ (200 TE) absolviert haben oder 
  • einen Lehrabschluss in einem Metallverarbeitenden Beruf oder der Elektrotechnik besitzen und
  • einen Kranschein (mind. 1 Ausbildungsgebiet z.B. Lauf-, Bock- und Portalkran nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung) und
  • einen Staplerschein nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung und
  • eine IPAF-Sicherheitsschulung - Arbeitsbühnen-Bediener / 2 Kategorien     nachweisen und
  • ein aufrechtes Zertifikat „Verschraubungsmontuer:in nach EN 1591-4“ sowie ein aufrechtes Zertifikat „SCC“ auf Basis der SCC Dokumente A17 bzw. A18 besitzen.

Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr ZIM-Zertifikat gerne um weitere 5 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie über:

  • einen Nachweis einer einschlägigen Berufspraxis (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis") 
  • und über ein gültiges Zertifikat „Verschraubungsmonteur:in“ 
  • und ein gültiges SCC-Zertifikat verfügen
  • und eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (min.8 LE Refreshing)
  • und einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen") 

HINWEIS 1:

Im Rahmen der ersten Rezertifizierung ist als Weiterbildungsveranstaltung eine Flanschschulung nachzuweisen.

HINWEIS 2:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.