Der/Die Verschraubungsmonteur:in nach EN 1090-2
Zielgruppe:
Der/Die Verschraubungsmonteur:in nach EN 1090-2 richtet sich an Fachkräfte im Bereich Stahlbau, Metallbau sowie an Monteurinnen und Monteure, die mit der fachgerechten Verbindung von Schraubverbindungen in tragenden Konstruktionen betraut sind. Die Zielgruppe umfasst insbesondere Schlosser:innen, Metallbauer:innen, Mechaniker:innen und Montagefachkräfte, die an Bauwerken oder Maschinen mit sicherheitsrelevanten Schraubverbindungen arbeiten.
Die Norm EN 1090-2 legt Anforderungen an die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken fest. Dabei spielt die fachgerechte Montage von Schraubverbindungen eine zentrale Rolle, da unsachgemäß angezogene Schrauben die Tragfähigkeit und Sicherheit einer Konstruktion erheblich beeinträchtigen können.
Eine entsprechende Qualifikation stellt sicher, dass Monteurinnen und Monteure über das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten verfügen, um Verschraubungen korrekt auszuführen. Dies trägt zur Einhaltung von Normen, zur Qualitätssicherung und letztlich zur Sicherheit von Bauwerken und Konstruktionen bei. In vielen Fällen ist eine nachweisbare Qualifikation zudem Voraussetzung für die Zertifizierung von Betrieben nach EN 1090.
Ein:e qualifizierte:r Verschraubungsmonteur:in nach EN 1090-2 verfügt über folgende Kompetenzen:
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Kenntnis der relevanten Normen und Vorschriften: Verstehen der EN 1090-2 sowie weiterer relevanter Normen und Richtlinien (z.B. ÖNORM EN ISO 898, DIN 2510, VDI 2230, Österr. Stahlbauverband "3.Teil EN 1090-2 Schraubanweisungen") und deren Anforderungen an Schraubverbindungen.
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Auswahl und Umgang mit Schraubverbindungen: Kenntnisse über verschiedene Schraubenarten, Festigkeitsklassen, Verbindungselemente und deren richtige Verwendung in der Praxis.
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Anzugsmethoden und Werkzeuge: Sicherer Umgang mit Drehmomentschlüsseln, hydraulischen und elektrischen Vorspannwerkzeugen sowie Kenntnis der verschiedenen Anzugsverfahren (z.B. drehmomentgesteuertes Anziehen, drehwinkelgesteuertes Anziehen, Vorspannverfahren).
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Prüfung und Qualitätssicherung: Erlernen und Anwenden von Prüfverfahren zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verschraubung, Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Einhaltung von Qualitätsrichtlinien.
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Arbeitssicherheit und Unfallverhütung: Bewusstsein für potenzielle Gefahren beim Arbeiten mit Schraubverbindungen und Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem WIFI/WKÖ-Personenzertifikat gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.
Zertifikat VSM
Die WIFI/WKÖ Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "Verschraubungsmonteur:in (VSM)", dass Verschraubungsmonteurinnen und -monteure nach EN 1090-2 in der Lage sind, sichere und normgerechte Schraubverbindungen herzustellen und so zur Stabilität und Sicherheit von Bauwerken beizutragen.
Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:
- einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
- und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der fachgerechten Montage von Schraubverbindungen auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (5 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.
Zugangsvoraussetzungen
Erstzertifizierung:
Wir zertifizieren Sie gerne zum VSM EN 1090-2, wenn Sie:
Variante A
- entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm "Verschraubungsmonteur:in nach ÖNORM EN 1090-2" oder eine vergleichbare Ausbildung (1 Tag) absolviert haben
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung VSM bestanden haben (siehe "Prüfungsablauf").
Variante B
- uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
- und Sie über zumindest 1 Jahr praktische Erfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung VSM bestanden haben (siehe "Prüfungsablauf").
Rezertifizierung:
Wir verlängern Ihr VSM-Zertifikat (Bescheinigung) gerne um weitere 5 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:
- über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE Refreshing)
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die erforderliche Verlängerungsprüfung positiv abgelegt haben (Siehe ÖNORM EN 1090-2).
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen muss. ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit Ende des am Zertifikat angegebenen Datums. Bis zu 6 Monate nach Ablauf des Zertifikats haben Sie die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.
Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 30 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.