Ein anerkanntes Personenzertifikat nach den Kriterien der ÖNORM EN ISO/IEC 17024stempel WIFI.jpg

Das WIFI Zertifikat "KI-Beauftragte:r (KIB)" wurde nach den Anforderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (EU AI Act, DSGVO) für Mitarbeiter:innen aller Unternehmensgrößen und Branchen entwickelt.

Zielgruppe sind Mitarbeiter:innen aus Produktion, Dienstleistung und Verwaltung, von Behörden und öffentlichen Körperschaften, die für die Integration von Künstlicher Intelligenz Mitverantwortung tragen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem WIFI/WKÖ Zertifikat gemäß dem Standard ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt - Sie erhalten ein Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.

Zertifikat KIB

Die WIFI/WKÖ Zertifizierungsstelle bestätigt mit dem Zertifikat "KI-Beauftragte:r" dass die Inhaberin / der Inhaber das geforderte Fachwissen in den rechtlichen Rahmenbedingungen (EU AI Act, DSGVO) mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten für den KI-Beauftragten besitzt. Er/Sie ist in der Lage KI-Projekte in Organisationen zielgerichtet zu initiieren, zu begleiten und strategisch unter Beachtung etischer und organisatorischer Rahmenbedingungen zu verankern.

Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:

  • Einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
  • und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der  Künstlichen Intelligenz auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durch laufende Weiterbildung aufrecht.

Zugangsvoraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zum KIB wenn Sie:

Variante A

  • entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm "KI" oder eine vergleichbare Ausbildung (40 LE) absolviert haben
  • und eine abgeschlossene Schul-/Berufsausbildung mit zumindest 1 Jahr Berufserfahrung haben oder 
  • über mindestens 4 Jahre Berufserfahrung verfügen oder
  • eine BHS/BMS abgeschlossen haben
  • Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung KIB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Variante B

  • uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
  • und über zumindest 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die Zertifikatsprüfung KIB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").

Rezertifizierung:  

Wir verlängern Ihr KIB-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
  • und Sie die erforderliche Rezertifizierungsprüfung positiv abgelegt haben. 

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.