Inspektionsstelle Type A für Ihre Schweißverfahrensprüfungen

stempel_17020.jpg

Vielen Anwendungsnormen (z.B. EN 1090 oder die Druckgeräterichtlinie) fordern eine Qualifizierung der im Unternehmen erstellten vorläufigen Schweißanweisungen (pWPS).

Bei der Verfahrensprüfung wird ein Prüfstück in Anwesenheit der Inspektoren gemäß den Vorgaben Ihrer pWPS geschweißt und anschließend erprobt.

Der von der Inspektionsstelle der WIFI/WKÖ Zertifizierungsstelle ausgestellte Bericht über die Verfahrensprüfung (WPQR) qualifiziert Ihr Schweißverfahren bzw. Ihre Schweißanweisung (WPS).

Die möglichen Verfahrensprüfungen

EN ISO 15613
Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung auf Grund einer vorgezogenen Arbeitsprüfung.

EN ISO 15614-1
Schweißverfahrensprüfung - Teil 1: Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen und Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen

EN ISO 15614-2
Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Schweißverfahrensprüfung - Teil 2: Lichtbogenschweißen von Aluminium und seinen Legierungen

EN ISO 15614-12
Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Schweißverfahrensprüfung - Teil 12: Widerstandspunkt-, Rollennaht- und Buckelschweißen.

EN 13134
Hartlöten - Hartlötverfahrensprüfung

EN 14276-1
Druckgeräte für Kälteanlagen und Wärmepumpen – Teil 1: Behälter - Allgemeine Anforderungen.

EN 14276-2
Druckgeräte für Kälteanlagen und Wärmepumpen – Teil 2: Rohrleitungen - Allgemeine Anforderungen.

EN ISO 17660-1
Schweißen von Betonstahl – Teil 1: Tragende Schweißverbindungen.

EN ISO 14555
Lichtbogenbolzenschweißen von metallischen Werkstoffen.

AD 2000 HP 2/1
Verfahrensprüfung für Fügeverfahren - Verfahrensprüfung für Schweißungen.

Ihr Vorteil, die internationale Anerkennung

Die WIFI/WKÖ Zertifizierungsstelle ist durch die Akkreditierungsbehörde des BMWET mit Bescheid vom 23.01.2024 akkreditiert (ID 0375).

Sie ist dadurch ermächtigt als Inspektionsstelle Typ A (ÖNORM EN ISO/IEC 17020) als "unabhängiger Dritter" Schweißverfahrensprüfungen durchzuführen und als unabhängige Prüfstelle gem. 2014/68/EU Pressure Equipment bzw. § 21 DGVO zu prüfen und die entsprechenden Bescheinigungen auszustellen.