Ein anerkanntes Personenzertifikat nach dem Standard der ÖNORM EN ISO/IEC 17024
Das Zertifikat Certified AI-Expert (CAIE) richtet sich an Mitarbeiter:innen aller Unternehmensgrößen und Branchen.
Zielgruppe sind Fach- und Führungskräfte aus Produktion, Dienstleistung und Verwaltung sowie aus Behörden und öffentlichen Körperschaften, die Verantwortung für die Einführung und Integration von Künstlicher Intelligenz übernehmen oder daran mitwirken.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird mit einem Personenzertifikat nach ÖNORM EN ISO/IEC 17024 bestätigt – ein international anerkannter Kompetenznachweis.
Zertifikat CAIE
Die WIFI Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt mit dem Zertifikat Certified AI-Expert (CAIE), dass der/die Inhaber:in über umfassendes Wissen in der Entwicklung, Anwendung und Steuerung von generativer KI, Automatisierung, Conversational AI, KI-gestützter Medienproduktion sowie rechtlichen und ethischen Grundlagen verfügt.
Zertifikatshalter:innen haben durch das Zertifikat:
- Einen nach internationalen Maßstäben verbrieften Kompetenznachweis erbracht
- und halten ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der KI auch während der Geltungsdauer des Zertifikates (3 Jahre) durchlaufende Weiterbildung aufrecht.
Termine
Wir ersuchen Sie uns diesbezüglich drei Terminvorschläge bis spätestens 10 Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin per Mail (an zertifizierungsstelle@wko.at) zu übermitteln. Wir werden diese mit dem Prüfer:in koordinieren und geben Ihnen dann Bescheid.
Den Antrag und das Formular "Nachweis der Berufspraxis" bitte per Mail an: zertifizierungsstelle@wko.at
Zugangsvoraussetzungen
Erstzertifizierung:
Wir zertifizieren Sie gerne zum CAIE wenn Sie:
- das Ausbildungsprogramm „AI Expert“ oder eine vergleichbare Ausbildung (100 LE)
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formular "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung CAIE bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Rezertifizierung:
Wir verlängern Ihr CAIE-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:
- über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (8 LE)
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.
ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren. Wird auch diese Frist überschritten, dann ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu ablegen.
Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.